Gesundheitsversorgung Trotz Kritik: Bundestag verabschiedet GVWG

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Krankenhausgesetzgebung und Pflegegesetzgebung

Nach einem langen Gesetzgebungsprozess verabschiedet der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), an das auf den letzten Metern noch die Pflegereform angehängt wurde. Die Opposition übt während der Aussprache heftige Kritik.

Das GVWG ist im Gespräch im Bundestag. – © pixelkorn (stock.adobe.com)

„Danke sagen, klatschen, einmalige Prämien – all das ist wichtig. Aber es reicht eben nicht“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf die Regelungen zu Tariflöhnen in der Pflege. Man müsse zu strukturellen Änderungen und damit dauerhaft zu einer besseren Bezahlung kommen. Die jetzt im GVWG festgezurrten Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege bezeichnet er als „bedarfsgerecht, generationenfest und nachhaltig“. In den flächendeckenden Tariflöhnen sieht Nicole Westig (FDP) einen „Eingriff in die Tarifautonomie“, sie seien „verfassungsrechtlich fragwürdig und verfehlten ihre Wirkung“. Selbst die Gewerkschaft ver.di befürchte Dumping-Tarifverträge und Missbrauch.

Frust vorprogrammiert?

Die Linke begrüßt einige Regelungen, wie den Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung, Kurzzeitpflege im Krankenhaus und mehr Kompetenzen für die Pflegefachkräfte. Harald Weinberg kritisiert jedoch die Personalbemessungsgrenze für Krankenhäuser, deren Entwicklung und Erprobung bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll: „Das wird der Entwicklung, mit der wir in den Krankenhäusern konfrontiert sind, in überhaupt keiner Weise gerecht. Da ist Frust bei den Pflegekräften vorprogrammiert.“ Die AfD lehnt die Berufshaftpflichtversicherung mit einer festgelegten Mindestversicherungssumme für Vertragsärzte ab. „Dadurch wird nur Druck auf Ärzte ausgeübt, denn bei der Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme droht ihnen das Ruhen der Zulassung“, kritisiert Ulrich Oehme.

Der Vorschlag der Koalition sieht eine Entlastung von Pflegebedürftigen durch einen fünfprozentigen Zuschlag im ersten Jahr vor. Dieser werde verpuffen, da gleichzeitig auf die Dynamisierung der Leistungen verzichtet werde, kritisiert Kordula Schulz-Asche (Grüne). „Die volle Entlastung erfolgt erst ab dem vierten Jahr, und das wird mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen gar nicht mehr erleben“, sagt Schulz-Asche.