Hauptversammlung Rhön-Klinikum: Neuer Aufsichtsrat und neues Vergütungssystem für Vorstand

Zugehörige Themenseiten:
Finanzen & Investieren

Auf der Hauptversammlung beschlossen die Aktionäre und Aktionärinnen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten. Zudem wurde Marco Walker, COO der Asklepios Kliniken, in den Aufsichtsrat gewählt und ein Vergütungssystem beschlossen, das mehr Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung setzen soll.

Die Rhön-Klinikum AG mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale ist eine private börsennotierte Betreibergesellschaft von Krankenhäusern, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren. – © RHÖN-KLINIKUM AG

Auf der Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG am 9. Juni folgten die Aktionäre und Aktionärinnen dem Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten. Diese hatten der Hauptversammlung wegen der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Ertrags- und Liquiditätslage vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von rund 193,2 Millionen Euro vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Thesaurierung des Bilanzgewinns soll die Kapital- und Liquiditätsbasis stärken und die Investitionsfähigkeit der Klinikgruppe sicherstellen .

Auf der Tagesordnung standen neben der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und der Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds auch die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Beschlussfassung zum neuen Vergütungssystem für den Vorstand. Die Aktionäre stimmten sämtlichen Tagesordnungspunkten zu. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2020 mit klarer Mehrheit entlastet.

Sicherstellung einer sachgerechten medizinischen Versorgung

Neben den Ausführungen über die Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 und des ersten Quartals 2021, über die die Rhön-Klinikum AG bereits ausführlich berichtet hat, ging der Vorstand in seinem Bericht auf die erforderlichen Reformen im deutschen Gesundheitssystem ein. In vielen Gesprächen mit Bundes- und Landespolitik brachte der Vorstand der Klinikgruppe mehrfach seine Forderungen zum Ausdruck. Dazu zählen

  • die Entbürokratisierung und Reduktion des Dokumentationsaufwandes für die Mitarbeitenden,
  • die angemessene Finanzierung von Investitionen ,
  • eine verbindliche Planungssicherheit und einen vollständigen Ausgleich der Ergebnisausfälle für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung aller Erlös- und Aufwandsarten
  • sowie die Überarbeitung der deutschen Kliniklandschaft nach geordneten und transparenten Kriterien.

„Wir wurden gehört, nun ist die Politik gefragt, die erforderlichen Reformen auf den Weg zubringen. Doch leider mahlen die politischen Mühlen sehr langsam, schließlich gilt es dievVersäumnisse der vergangenen Jahrzehnte zu korrigieren“, sagte Dr. Christian Höftberger , Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG.

Marco Walker in Aufsichtsrat gewählt

Marco Walker, COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, wurde in den Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG gewählt. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Gerhard Ehninger an, der sein Mandat niedergelegt hat und zum 15. Januar 2021 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist. Walker wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 3. März 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Am 9. Juni wählten ihn die Aktionärinnen als Vertreter der Anteilseigner in das Gremium.

Neues Vergütungssystem für den Vorstand

Darüber hinaus billigte die Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem für den Vorstand, das der Aufsichtsrat entwickelt und im März 2021 beschlossen hat. Das Vergütungssystem für den Vorstand gilt ab dem 1. April 2021. Die Klinikgruppe setzt damit die geänderten regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung derzweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um. Das Vergütungssystem setzt einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Es legt eine Maximalvergütung fest und beinhaltet detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Festvergütung und der variablen Vergütungselemente.

Die Abstimmungsergebnisse und den Bericht des Vorstandsvorsitzenden zur Hauptversammlung finden Sie hier .

Den Geschäftsbericht 2020 finden Sie hier .